Die Aktivitäten von FECRIS und ihren Mitgliedern in Deutschland

Die Aktivitäten von FECRIS und ihren Mitgliedern in Deutschland

Von Prof. Dr. Gerhard Besier

fecris

FECRIS (Fédération européenne des centres de recherche et d’information sur le sectarisme) ist eine internationale Dachorganisation für verschiedene, vor allem national organisierte Anti-Sekten-Gruppen, die beim Europarat als Nichtregierungsorganisation (NGO) akkreditiert ist. Sie wurde 1994 als gemeinnützige Vereinigung nach französischem Recht gegründet und umfasst derzeit 44 Vereinigungen in 27 Ländern. FECRIS zufolge handelt ihre Organisation „in Übereinstimmung mit gemeinsamen ethischen Grundsätzen, die vor allem durch politische, philosophische und religiöse Neutralität gekennzeichnet sind“. Mit starker Unterstützung und Lobbyarbeit der Organisation wurde 2001 in Frankreich das sog. About-Picard-Gesetz verabschiedet, das den Geist einer radikalen Laizität atmet und umgangssprachlich als „Anti-Sekten-Gesetz“ bezeichnet wird. Danach müssen „religiöse Vereinigungen“ aufgelöst werden, wenn sie oder ihre führenden Persönlichkeiten zwei Mal strafrechtlich verurteilt wurden. Darüber hinaus werden auch solche Fälle geahndet, in denen Jugendliche durch die Arbeit religiöser Vereinigungen „ihren Familien entfremdet werden“. 2002 rügte der Europarat die Politik Frankreichs gegenüber religiösen Minderheiten und forderte eine Revision des About-Picard-Gesetzes.
Die Europäische Evangelische Allianz – ein Zusammenschluss überwiegend pietistisch orientierter protestantischer Religionsgemeinschaften, zu denen als einflussreichste auch die Deutsche Evangelische Allianz gehört – erklärte im Juni 2004 zum gesetzlichen Vorgehen gegen „Sekten“ in Europa:

[…] Artikel 9 der Europäischen Konvention der Menschenrechte fasst vernünftige Grundsätze in Bezug auf Religionsfreiheit zusammen. Er besagt, dass jeder die Freiheit besitzt, seine Glaubensüberzeugungen zu ändern und zu bezeugen, privat oder in der Öffentlichkeit, als Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen. Ferner besagt er, dass die Freiheit, seine Religion oder seine Glaubensüberzeugungen zu bezeugen, nur solchen Beschränkungen unterliegen soll, wie sie durch Gesetz vorgeschrieben und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Sitten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer nötig sind. Dies legt religiösen Gruppen die Pflicht auf, sich angemessen zu verhalten. Der Artikel beschränkt ferner die Befugnisse Außenstehender darauf, nur dann einzugreifen, wenn es absolut notwendig ist.

Missbrauch, sei es physischer, mentaler, emotionaler oder finanzieller Art, kann innerhalb religiöser Gemeinschaften stattfinden. Traurigerweise kann Missbrauch stattfinden – und findet auch wirklich statt – in jeder anderen Art von Gruppe: In der Familie, in einer Jugendorganisation, in einer Firma, in einer politischen Partei. Die Gesellschaft muss danach trachten, die Wehrlosen durch angemessene Richtlinien und Gesetze zu schützen, die für alle gelten, nicht nur für religiöse Gruppen. Jegliche Untersuchung von Missbrauchsfällen muss von unvoreingenommenen Fachleuten durchgeführt werden, die nach klaren juristischen Verfahren vorgehen, welche eine gründliche und faire Beweisaufnahme und -auswertung ermöglichen.

‚Mentale Manipulation‘ ist eine potentielle Gefahr. Allerdings lässt sich dieser Begriff nicht klar definieren. So kann das kraftvolle Predigen einer Person oder ein von ihr im Rahmen eines seelsorgerlichen Gesprächs gegebener Rat von jemand anders als ‚mentale Manipulation‘ aufgefasst werden. Alle Anstrengungen der Gesellschaft, Opfern dieses Phänomens zu helfen, müssen sehr strengen Regeln unterliegen, um sicherzustellen, dass ein Eingreifen nur dort stattfindet, wo es einen absoluten Nachweis für Missbrauch gibt. Menschenrechtsexperten, das Europäische Parlament und der Europarat haben entschieden, dass die geltenden Gesetze, die die Arbeit sowohl der sozialen Einrichtungen als auch der Polizei regeln, für diese Fälle ausreichend sind. Eine spezifische Gesetzgebung ist nicht hilfreich.

Die Europäische Evangelische Allianz (EEA) vereint in sich eine große Vielfalt von Evangelikalen (Anglikaner, Baptisten, Angehörige der Brüdergemeinen, charismatisch Orientierte, Unabhängige, Lutheraner, Methodisten, Pfingstler usw.) durch ein Glaubensbekenntnis, das die Bekenntnisse der allgemeinen christlichen Kirche verteidigt und die Bibel als höchste Autorität proklamiert. Während wir die Theologie bestimmter als ‚Sekten‘ bezeichneter Gruppen entschieden ablehnen mögen, glauben wir, dass Religionsfreiheit ein Recht für alle sein muss, es sei denn, dass nachweislicher Missbrauch stattfindet. Aus diesem Grund drängen wir die maßgeblichen Politiker, einer wie gut auch immer gemeinten „Sekten“-Gesetzgebung zu widerstehen, weil sie geeignet ist, die Religionsfreiheit in Gefahr zu bringen.

FECRIS-Konferenzen
Ansonsten fällt FECRIS in der Öffentlichkeit durch alljährliche Konferenzen auf, die einer Popularisierung der Ansichten dieser Organisation dienen sollen. 2001, unmittelbar nach Verabschiedung des About-Picard-Gesetzes, erklärte FECRIS anlässlich einer Konferenz, europaweit für eine Gesetzgebung wie in Frankreich kämpfen zu wollen. Dafür stehen freilich die Chancen nicht gut, weil in zahlreichen europäischen Staaten die religionsrechtlichen Traditionen eine solche Entwicklung kaum zulassen dürften. FECRIS engagiert sich auch außerhalb Europas, etwa in China, und nahm an einem chinesischen Symposium über destruktive Kulte teil. Diese Konferenz sollte vor allem zur Rechtfertigung der Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von Falun-Gong-Mitgliedern in China dienen. Immer wieder fällt die Organisation durch den Versuch auf, Menschen unfreiwillig „De-Programmierungs“-Prozeduren unterziehen zu wollen, um sie von ihrem „schädlichen Glauben“ abzubringen. In einem Fall verurteilte der Europäische Menschengerichtshof eine Untergruppe für derartige Aktivitäten.
An der FECRIS-Konferenz in Wien im Jahr 2005 nahmen aus Deutschland Ingo Heinemann, Geschäftsführer der Aktion für geistige und psychische Freiheit e.V. (AGPF), Uwe Hipp, Mitglied von Sekten Information und Selbsthilfe e.V. (SINUS), und Tanja Speer, Mitglied des Sekten-Info Essen teil. 2006 fand die alljährliche FECRIS-Konferenz in Brüssel und 2007 in Hamburg statt.

Unter dem Thema Sekten und Esoterik: Neue Herausforderungen für die Zivilgesellschaft in Europa referierten in Hamburg – nach einer Begrüßung durch den Innensenator der Hansestadt Hamburg, Udo Nagel – die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Blumenthal über Die Öffentlichkeitsarbeit der Psychokulte, die damalige Leiterin der Hamburger Arbeitsstelle Scientology, Ursula Caberta, über Die Staatliche Arbeit zum Psychomarkt, Beispiel Scientology und der Fernsehjournalist Rainer Fromm über Die schwarz-okkulte Jugendszene: Von der Graffiti-Bewegung bis zum NS-Black-Metall. 2008 tagte FECRIS in Pisa. Der Titel der Konferenz war Programm: Die Verantwortung des Staats für den Schutz der Bürger vor destruktiven Sekten – Analyse derzeitiger und möglicher zukünftiger Modelle.
Mitte Mai 2009 veranstaltete FECRIS eine Tagung zum Thema Destruktive Sekten und Menschenrechte in St. Petersburg. Als Unterstützer werden im Programm die Universität von St. Petersburg und die französische Regierung angegeben. Ausweislich des Programms sprach für Deutschland Hans-Werner Carlhoff, der Leiter der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Fragen so genannter Sekten und Psychogruppen, Baden-Württemberg. Sein Thema lautete: Sekten und Psychogruppen in Baden-Württemberg: Situation – Gefährdungspotentiale – Herausforderungen. Als zweiter deutscher Redner sprach der damalige Berliner Sekten-Pfarrer Thomas Gandow, der im Programm als „Sektenberater der Lutherisch-Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg“ firmiert, über Sekten oder ausländische Lobby-Gruppen?. Schließlich berichtete der ehemalige Zeuge Jehovas und Vorsitzende des Netzwerks Sektenausstieg e. V., Michael Drebing, über Die Zeugen Jehovas und die mentale Verletzung. Durch die Tagung führte der russische Sektenforscher Alexander Dvorkin. Er ist Leiter des Zentrums für religionswissenschaftliche Forschung und unter dem Justizministerium der Russischen Föderation zuständig für die religionswissenschaftliche Begutachtung religiöser Denominationen. Die Konferenzteilnehmer suchten zu belegen, dass „totalitär geleitete Kulte und Sekten unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gerade auch junge Demokratien Osteuropas attackieren, unterwandern bzw. für ihre Zwecke ausnutzen.“ Ziel der Konferenz war es, „die verantwortlichen Entscheidungsträger in den Kommunen, in den Verwaltungsbezirken und im Staat mit den entsprechenden Hintergrundinformationen über deren Gefährlichkeit aufzuklären und staatlichen Schutz dagegen zu fordern.“ Im Visier der russischen Behörden befindet sich zurzeit vor allem die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen. Gleichzeitig bereitete man in Baden-Württemberg, einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, den Widerstand gegen eine Anerkennung der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen als Körperschaft des Öffentlichen Rechts vor. Die Baden-Württembergische Landesregierung verschickte an Ausgetretene Briefe. „Wir würden mit Ihnen sehr gerne ins Gespräch über Ihre mit der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas gesammelten Erfahrungen kommen“, zitieren die Stuttgarter Nachrichten aus dem offiziellen Schreiben an die Ausgetretenen, die in der Zeitung allerdings als „Aussteiger“ bezeichnet werden – ganz so, als handele es sich bei der Mitgliedschaft in dieser Religionsgemeinschaft um eine Art Drogenszene, der es zu entfliehen gelte1. Dieser Sprachgebrauch wie auch die Art der Vorgehensweise tragen ganz die Handschrift der kirchlichen Sektenbeauftragten, denen das Land wohl auch die Hinweise auf die ausgetretenen Personen verdankt. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll übernahm im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten gar die pejorative Formulierung „Aussteiger“, als er sagte: „Mehrere Aussteiger haben sich an uns gewandt. Mit drei von ihnen halten wir Gespräche für besonders erfolgversprechend.“2 Ausgerechnet der Justizminister eines Bundeslandes verstieß damit gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und leistete einer öffentlichen Vorverurteilung Vorschub – und das, obwohl zahlreiche Überprüfungen bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür ergaben, dass an der Rechtstreue dieser Religionsgemeinschaft Zweifel angebracht wären. Das Vorgehen der beiden Bundesländer erfüllt aus juristischer Perspektive mindestens den Tatbestand der „indirekten Diskriminierung“,3 die Soziologen Joe R. Feagin und Douglas Lee Eckberg würden von „institutioneller Diskriminierung“ reden4. Denn der weltanschaulich neutrale, liberale Staat hat die Ausübung der Religion in den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften in einer für alle gleiche Weise zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten.5
Die Petersburger Konferenz beleuchtet exemplarisch das Vorgehen wie die Zielsetzung von FECRIS: Unter ihrem Dach wird eine religionspolitische Allianz zwischen zweifelsfrei demokratischen Ländern und solchen geschmiedet, die dieses Prädikat ebenso zweifelsfrei nicht verdienen. So trafen sich auf russischem Boden Regierungsvertreter des Landes Baden-Württemberg mit russischen Kollegen und besprachen mit den Abgesandten der etablierten Großkirchen wie den Repräsentanten von so genannten Anti-Kult-Gruppen beider Länder, wie man die Aktivitäten der angeblich „gefährlichen Sekten“ einschränken oder ganz beenden könne. Drebing führte in St. Petersburg aus: „Sekten wie die Zeugen Jehovas sind heutzutage multinational aufgestellt. Wir werden mit unserem Kampf gegen totalitäre und menschenverachtende Strukturen nur dann einen Erfolg haben, wenn wir auch bereit sind, über Ländergrenzen hinweg zusammenzuarbeiten und uns auf das zu konzentrieren, was uns – gleich ob französischer, russischer oder deutscher Staatsbürger – verbindet: Menschenrechte sind Rechte eines jeden Menschen, und niemand hat das Recht, im Namen Gottes oder einer anderen Macht daran herumzudeuteln.“ Die Tagung und ihre Teilnehmer bezogen eine besondere Brisanz aus der Tatsache, dass in beiden Ländern – wenn auch auf unterschiedlichem Niveau – gegen die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen vorgegangen wird.

FECRIS – nicht NGO, sondern GONGO
Das Thema der Londoner FECRIS-Konferenz 2010 – Wie Sekten Weltinstitutionen unterwandern – könnte freilich auch als Motto für FECRIS selbst gelten, denn die vor allem mit französischen Staatsgeldern finanzierte NGO sucht öffentliche Akzeptanz nicht nur in europäischen Foren wie dem Europäischen Rat, sondern auch in Weltorganisationen wie den Vereinten Nationen und der OECD. Aus diesem Grund hat die Coordination of Associations and Private Individuals (CAP) for Freedom of Conscience (LC) am 5. Januar 2010 in einem Brief an Andrej Abramov, dem Leiter der NGO-Abteilung innerhalb der Vereinten Nationen (UN), gegen den Konsultativ-Status von FECRIS im Ökonomischen und Sozialen Rat (ECOSOC) der UN, den sie seit Juli 2009 besitzt, protestiert. CAP-LC argumentiert, FECRIS werde – untypisch für eine Menschenrechts-NGO nahezu vollständig von dem französischen Staat finanziert und verfolge überdies eine Politik, die den Zielen der UN widerspreche. In Wahrheit sei FECRIS eine GONGO, eine Government Organized NGO, wie sie vor allem in autoritären Staaten geschaffen würden, um in internationalen Einrichtungen die nationalen Interessen des betreffenden Landes zu vertreten. FECRIS trete für religiöse Intoleranz ein und verletze damit religiöse Minoritätsrechte. „While FECRIS portrays itself as a collection of national associations protecting the family, the individual and democratic society against ‘sectarian’ activities, in reality, this group fosters and fuels discrimination and intolerance directed at minority religious organizations and their members in Europe through the dissemination of false and misleading information about them and through actions which interfere with their right to freedom of religion, freedom of association and freedom from discrimination. “

Kooperation mit „gelenkten Demokratien“ zur Bekämpfung eines angeblich „religiösen Extremismus“
Seit Ende der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts fällt auf, dass in den so genannten „gelenkten Demokratien“ im Osten Europas wie in Russland die ehemaligen Staatskirchen – besonders die Russisch-orthodoxe Kirche – ihre früheren Privilegien zurückerhalten und gemeinsam mit dem Staat gegen andere Religionsgemeinschaften vorgehen, um ihr religiöses Monopol als „Staatsreligion“ wiederaufzurichten und um zu verhindern, dass eine religiös plurale Gesellschaft entsteht. Dabei werden sie von Anti-Kult-Organisationen aus dem Westen wie FECRIS und von so genannten „Extremismusforschern“ unterstützt. So brachte etwa das russische „Komitee für die Rettung der Jugend vor totalitären Kulten“ – eine NGO, die mit der Russisch-orthodoxen Kirche in enger Verbindung steht – die Anklagen gegen Jehovas Zeugen ins Rollen.6 Auf Anweisung aus dem Büro des russischen Generalstaatsanwalts wurden in Russland Hunderte von Ermittlungsverfahren gegen missliebige Religionsgemeinschaften eingeleitet und Gerichtsprozesse angestrengt – unter anderem mit dem Ziel, das Schrifttum kleinerer Religionsgemeinschaften als „extremistisch“ einzustufen und es zu verbieten.7 Razzien, Beschlagnahmungen, Verhaftungen und Hausdurchsuchungen vervollständigen das Instrumentarium.8 Der in diesen Angriffen vorgenommene Tranfer von wissenschaftlich heftig umstrittenen, weil ideologisch hoch aufgeladenen Totalitarismus- bzw. Extremismuskonzepten9 vom Feld des Politisch-historischen auf den Bereich des Religiösen suggeriert eine mindestens strukturelle Ähnlichkeit zwischen faschistischen und kommunistischen Ideologien einerseits und religiösen Wahrheits- bzw. Absolutheitsansprüchen andererseits.10 Ganz analog zu den politischen Auseinandersetzungen möchte man mit solchen Konstruktionen die religiöse Mitte – verkörpert durch die kulturell angeblich unverzichtbare Mehrheitsreligion – stärken,11 indem man etwa evangelikale christliche Frömmigkeit als „fundamentalistisch“ bezeichnet und manchmal gar in die Nähe islamistischer Überzeugungen rückt.12 Solche Methoden sind in Ost und West gebräuchlich, können aber im Westen aufgrund der rechtsstaatlichen Ordnung ihre destruktive Kraft nicht voll entfalten. Das heißt, es gelingt im Westen wohl, das Image einer Religionsgemeinschaft schwer zu beschädigen, nicht aber, deren Schrifttum zu verbieten oder deren Anhänger über die Judikative und Exekutive zu verfolgen. Das vordergründig anschauliche Bild des Extremismus vermittelt den falschen Eindruck, als gebe es nur an den Rändern einer Gesellschaft Denk- und Verhaltensformen, die dazu geeignet sein könnten, einer Mehrheit potentiellen Schaden zuzufügen. In Wirklichkeit sind radikale politische,13 aber auch religiöse Vorstellungen in der Mitte der Gesellschaft zu Hause und lassen sich auf bestimmte anthropologische Dispositionen, Sozialisations- und Bildungsfaktoren zurückführen. „Normen und Formen des Verhaltens, Wahrnehmungen und Deutungen von Wirklichkeit“ werden „durch Sozialisation der Individuen maßgeblich bestimmt“.14

Deutsche FECRIS-Mitglieder
Die Aktion für Geistige und Psychische Freiheit (AGPF), ein 1978 gegründeter Verein, bezeichnet sich selbst als nationaler Bundesverband von gegenwärtig 17 Vereinen, die „sich kritisch mit Sekten, Kulten, Psychogruppen und dem Psychomarkt befassen“. Ihr Vorsitzender ist Ingo Heinemann – ein ansonsten beschäftigungsloser Rechtsanwalt, der anscheinend hauptamtlich die Internetseite des Vereins betreibt. In zahlreichen staatlichen Informationsbroschüren zu Sekten wird auf die AGPF als Ansprechpartner hingewiesen oder diese als Quelle zitiert, beispielsweise in der Broschüre des Kultusministeriums Mecklenburg-Vorpommern mit dem Titel „Von Sekten und Sektierereien“.
Bei der Niedersächsischen Elterninitiative gegen den Missbrauch der Religion handelt es sich ebenfalls um einen Verein, der als solcher jedoch kaum in Erscheinung getreten ist. Die angegebene e-mail-Adresse gehört Ingolf Christiansen, der in der Vergangenheit durch sein Auftreten gegen kleine Religionsgemeinschaften vielfältig in Erscheinung getreten ist und bei den darauf folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen Unterlassungserklärungen unterzeichnen musste. Seine im Land Thüringen erschienene Broschüre enthielt unwahre Tatsachenbehauptungen gegen kleine Religionsgemeinschaften und musste daher eingezogen werden.
Über die Sektenberatung Bremen ist nichts Näheres bekannt.
Die Sekten-Info Nordrhein-Westfalen wurde 1984 als eingetragener Verein unter dem Namen Sekten-Info Essen gegründet. Der Verein, der auch Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, hat es sich zum Ziel gesetzt, den Betroffenen von neuen, religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen Information und Beratung zu geben. Bei diesem Verein handelt es sich um eine zumindest durch öffentliche Mittel teilfinanzierte Organisation mit überwiegend kirchlichen Mitarbeitern; Pfarrer dienen ihm als Berater. In der ersten Phase des Vereins trat seine Gründerin und Leiterin Heide-Marie Cammans, durchaus aggressiv gegen kleinere Religionsgemeinschaften auf, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit entsprechenden Gerichtsurteilen und Unterlassungsverpflichtungen führte. Heute wird die Sekten-Info Nordrhein-Westfalen juristisch besser beraten und verhält sich subtil „pseudoneutral“ aktiv.
Über den Verein Artikel 4 – Initiative für Glaubensfreiheit e.V. gibt es keine differenzierten Einzelerkenntnisse. Laut Eigendarstellung handelt es sich um „Sektenaussteiger und ehemalige FundamentalistInnen“, die sich zusammengeschlossen haben, um in einer Art „Selbsthilfeorganisation“ das Erlebte zu verarbeiten. Die Analogiebildung zur Drogenszene gehört zum inzwischen geläufigen Rüstzeug der Anti-Kult-Szene.
Schon der kurze Überblick verrät, dass es sich bei den deutschen Anti-Kult-Organisationen, die bei FECRIS Mitglied sind, nicht um mächtige, aus einer Volksbewegung heraus entstandene Großverbände handelt, sondern um meist kleine Ein-Mann-Unternehmen, deren mächtige Financiers und Interessenträger gerne im Hintergrund bleiben. Ohne staatliche und großkirchliche Unterstützung könnten diese Vereine kaum existieren. Darüber hinaus spielt die enge Vernetzung mit den so genannten Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten der Großkirchen wie der Länder eine zentrale Rolle. Die meist von persönlichem Erleben geprägten, wenig reflektierten Freizeit-Sektenbekämpfer an der vordersten Vereinsfront gebrauchen das Vokabular und die durchaus effektiven Etikettierungen der hauptamtlich beschäftigten kirchlichen wie staatlichen Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten – wie etwa die von den „konfliktträchtigen Gruppierungen“ – und nutzen auch deren Kontakte zu den Medien. Den Anti-Kult-Organisationen kommt ebenfalls zugute, dass die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Ehrenschutz einen hohen Rang einnimmt und daher alle diffamierend gemeinten Formulierungen jenseits der Tatsachenbehauptung kaum juristisch geahndet werden können. Trotz ihrer an sich geringen Verankerung in der Bevölkerung ist der Anti-Kult-Szene in den 90er Jahren mit der Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu Sog. Sekten und Psychogruppen (1996-1998) ein beachtlicher Erfolg gelungen.
Anders als die sie beratenden und wohl auch lenkenden Sektenbeauftragten der Großkirchen, die als Agenten ihrer Institution um deren marktbeherrschende Rolle auf dem Feld des Religiösen kämpfen, handeln die unmittelbaren Akteure der Anti-Kult-Gruppen oftmals aus höchst persönlichen Motiven heraus. Ein gutes Beispiel dafür stellt die Organisation KIDS Kinder in destruktiven Sekten e.V. dar, deren Gründerin Jutta Birlenberg nicht dulden wollte, dass ihre Enkelkinder der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen angehörten. Andere Sekten-Bekämpfer gehörten früher selber einer solchen Gemeinschaft an und wurden nach persönlicher Einschätzung durch diese aufs Schwerste geschädigt – persönlich wie materiell. Solche Konstellationen erschweren eine Objektivierung des Problemfeldes und ermöglichen den Aufbau unüberwindbarer Hassszenarien. Insofern dienen diese Vereine nicht der Aufklärung und gedanklichen Freiheit, sondern der Verfestigung von Stereotypen, Vorurteilen und Feindbildern. Das Milieu der Anti-Kult-Gruppen atmet mithin jenen sektiererischen Geist, den zu bekämpfen es sich vorgenommen hat.

Das Selbstbild einer Schutz- und Freiheitsorganisation
Im Unterschied zu Stereotypen, die Gedanken oder Überzeugungen in Bezug auf eine Gruppe und deren Mitglieder zum Ausdruck bringen, haben Vorurteile eine emotionale Komponente. Sie beinhalten negative Gefühle, Ärger, Furcht, Ekel, Unwohlsein oder sogar Hass. Im Blick auf bestimmte Gruppen kann das Vorurteil – etwa hinsichtlich der „Sekten“ – eine größere Spezifik entwickeln. Vorurteile können sich – wie manche Beispiele über religiöse Verfolgungen illustrieren – zu Feindbildern steigern. Bei Feindbildern handelt es sich um negative, hochemotional besetzte und weitgehend veränderungsresistente Vorurteile. Obwohl Vorurteile und Feindbilder den Sachverhalt von Feindseligkeit gegenüber einzelnen oder einer Gruppe darstellen, umgeben sie sich gern mit dem Mantel der Liebe. Die Warnung vor den diffamierten Fremden erfolgt natürlich nur aus der beschützenden Liebe zu den Eigenen heraus. Sie und ihre Lebensweise, ihre Werte und Normen, sollen gegen schädliche Einflüsse „von außen“ bewahrt werden. Ähnlich verfahren FECRIS und seine nationalen Organisationen.
Sie stellen sich als Freiheitsorganisationen dar, die verfassungskonform das Grundrecht der Religionsfreiheit gegen totalitäre, menschenverachtende und betrügerisch agierende Organisationen, die unter dem Deckmantel des Religiösen daherkommen, verteidigen. Um ihrer selbstgestellten Aufgabe nachzukommen, müssen sie die Menschen informieren und aufklären, die von gefährlichen Religionen mental Programmierten wieder de-programmieren und vor den Gefahren, die von manchen religiösen Gruppierungen drohen, möglichst wirkungsvoll warnen. Der größte Dachverband in Deutschland, die AGPF, versteht sich als Verbraucherschutzorganisation. Bei seinen Aktivitäten beruft sich der Verein auf meist pseudowissenschaftliche Erkenntnisse, zitiert aus der einschlägigen Anti-Sekten-Literatur – meist aus dem Milieu kirchlicher Sekten- und Weltanschauungsbeauftragter, die weder eine religionswissenschaftliche, noch eine akademisch-psychologische Ausbildung nachweisen können.15

Arbeitsweise: Nutzung der Pranger-Wirkung des Internets und Skandalisierung
Wenn es sich also weder um eine breite Volksbewegung gegen kleine Denominationen, noch um eine wissenschaftlich begründete, analytische Auseinandersetzung mit kleinen Religionsgemeinschaften handelt – worin besteht dann die Wirkungsweise der Anti-Kult-Organisationen? FECRIS und ihre Mitgliedsvereine sprechen dunkle Warnungen aus, behaupten, die „Sekten“ seien „gefährlich“ und mobilisieren auf diese Weise diffuse Ängste jener Menschen, die sich aufgrund ihrer Ausbildungs- und Lebenssituation kein begründetes eigenes Urteil bilden können. Nicht die Substanz der aufgebauschten Vorwürfe und dramatisierten Einzelfallgeschichten, sondern die Tatsache, dass Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – sowohl solche aus dem Bundestag, den Landesregierungen wie auch aus den Großkirchen – offenbar mit den Anti-Kult-Organisationen kooperieren, verleihen diesen Glaubwürdigkeit. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, denen die Sektenjagden zuwider sind – auch solche gibt es natürlich –, scheuen sich vor einem Engagement zugunsten der Religionsfreiheit, weil sie befürchten, man könne sie daraufhin verdächtigen, mit einer der kleinen Religionsgemeinschaften und deren meist voraufklärerischer Religiosität zu sympathisieren. Da die meisten Intellektuellen eher analytisch-rationale Denkstile bevorzugen, geht es ihnen natürlich mitnichten um die Unterstützung eines konkreten Überzeugungssystems, sondern um die Verteidigung eines elementaren Menschenrechts – das der Religionsfreiheit.
Genau hier setzen FECRIS und ihre Mitgliedsverbände ein. Sobald eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sich anhand eines konkreten Beispiels zugunsten der Religionsfreiheit ausgesprochen hat, skandalisieren sie dessen Stellungnahme und stellen den Betreffenden an den Pranger.16 Sie aktivieren ihre Netzwerke und erzeugen mit Hilfe einer Kampagne so lange öffentliche Empörung, bis der Betroffene aus Angst vor Beschädigung widerruft oder gar gezwungen wird, die öffentliche Bühne zu verlassen, weil die Wucht der öffentlichen Erregung nach einer Beschwichtigung durch ein Bauernopfer verlangt.17 Die Mechanismen solcher Anprangerungen und Skandalisierungen zur Schaffung eines „öffentlichen Ärgernisses“ sind durchaus unspezifisch. Sie können in ganz verschiedenen Bereichen aktiviert werden, und nur selten gelingt es dem Betroffenen, über Skandalabwehr unbeschädigt aus einer solchen Kampagne herauszukommen. Die AGPF hat – nicht ohne Stolz – auf ihrer Website verschiedene Kampagnen dokumentiert, an denen sie maßgeblich beteiligt war. Aufgrund der gegeben Rechtslage auf dem Gebiet des Persönlichkeits- und Medienrechts in Deutschland ist es den Betroffenen nur selten gelungen, die Pranger-Wirkung des Internets unwirksam zu machen und sich mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Vor diesem Hintergrund ist es allzu verständlich, wenn sich nur Wenige für die Durchsetzung einer effektiven Religionsfreiheit in Deutschland einsetzen. Persönlich nicht affiziert, meiden sie ein öffentliches Engagement, um sich nicht selbst zu beschädigen und durch „unvorsichtige“ Interventionen in der Öffentlichkeit ihre Karriere zu gefährden. Unter diesen Umständen haben die Anti-Kult-Organisationen in Deutschland freie Bahn und leichtes Spiel. Sie profitieren davon, dass in Europa – anders als in den USA18 – nicht a priori der Respekt vor den Glaubensüberzeugungen anderer eine ungezügelte Diffamierung verhindert. Nicht zuletzt speisen sich die Anti-Kult-Organisationen aus einer tiefen Abneigung gegen die USA und deren Freiheits-Verständnis – nicht zuletzt deren Verständnis von Religionsfreiheit. Darum ist es kein Zufall, dass FECRIS und seine Mitgliedsvereine ausgesprochen intolerante, freiheitfeindliche und undemokratische Denkstile propagieren und bestens mit Staaten wie Russland und China kooperieren – Länder, die nach dem Urteil der unabhängigen Stiftung Freedom House weit entfernt davon sind, als demokratische Verfassungsstaaten gelten zu können.

Zum Autor:

Prof. Dr. Gerhard Besier

Prof. Dr. Gerhard BesierGeb. 1947. Promotion in Theologie und Geschichtswissenschaften, Habilitation in Kirchengeschichte, Professuren in Berlin, Heidelberg und jetzt Dresden, Gastprofessuren in Stanford und Berkeley. Ehem. Berater von Helmut Kohl. 2003-2007 Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung e. V. an der TU Dresden. 2009: Ehrendoktorwürde der Universität Lund (Schweden)

Zum Artikel von Prof. Dr. Gerhard Besier:
Warum Menschen sich über das soziale Phänomen Religion streiten

Zur Tattva Viveka 54 – Schwerpunkt: Keine Angst vor Sekten


Fussnoten
1 Stuttgarter Nachrichten vom 10. 5. 2010. Siehe auch Südwest Presse vom 10. 5. 2010. > zurück zum Text

2 Zit. nach Stuttgarter Nachrichten vom 10.5. 2010. > zurück zum Text

3 Siehe dazu Peter G. Kirchschläger/Thomas Kirchschläger (Hgg.), Menschenrechte und Religion. 6. Internationales Menschenrechtsforum Luzern (IHRF) 2009, Bern 2009, 223 f. > zurück zum Text

4 Vgl. J. R. Feagin/D. L. Eckberg, Discrimination: Motivation, action, effects, and context, in: Journal Review of Scientology 6 (1980), 1-20. > zurück zum Text

5 Vgl. dazu Kirchschläger & Kirchschläger, aaO., 273. Siehe auch Gerhard Czermak (in Kooperation mit Eric Hilgendorf), Religions- und Weltanschauungsrecht. Eine Einführung, Berlin-Heidelberg 2008, 85 ff. (Neutralitätsgebot des Staates). > zurück zum Text

6 Vgl. das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in dem Fall Jehovah’s Wittnesses of Moscow vs. Russia (Application no. 302/02) vom 10. 6. 2010. Das EGMR gab in seinem Urteil der Klage der Moskauer Zeugen Jehovas gegen die Auflösung ihrer Gemeinschaft im Distrikt Moskau voll statt. Am 9. 9. 2010 focht Russland die einstimmig getroffene Entscheidung des EGMR an und beantragte, den Fall an die Große Kammer zu verweisen (Pressemitteilung Jehovas Zeugen Nr. 62/10 vom 23. 9. 2010.) > zurück zum Text

7 Vgl. z. B. Pressemitteilungen Jehovas Zeugen Nr. 32/10 und 33/10 vom 14. 5. 2010, Nr. 51/10 vom 13. 7. 2010 und Nr. 59/10 vom 16. 8. 2010; Nr. 60/10 vom 6. 9. 2010. Am 23. 7. 2010 hat die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk beim EGMR gegen den Entscheid des Obersten Gerichts der Altai-Republik, wonach 18 religiöse Publikationen der Religionsgemeinschaft als „extremistisch“ eingestuft wurden, Beschwerde eingelegt. Pressemitteilung Jehovas Zeugen Nr. 58/10 vom 12. 8. 2010. > zurück zum Text

8 Vgl. Pressemitteilung Jehovas Zeugen Nr. 59/10 vom 16. 8. 2010 und Nr. 61/10 vom 23. 9. 2010. > zurück zum Text

9 Vgl. zuletzt Wolfgang Wippermann, Dämonisierung durch Vergleich: DDR und Drittes Reich, Berlin 2009, 10. > zurück zum Text

10 Vgl. z. B. Ulli Jentsch, Evangelikale Kampfansage. Profil und Lobbyarbeit der Deutschen Evangelischen Allianz, in: rundbrief des apabiz e.v. nr. 39 vom Februar 2009, 4 f. > zurück zum Text

11 Vgl. z. B. aus kulturprotestantischer Perspektive Richard Ziegert, Wohin entwickelt sich der Protestantismus?, in: Pfälzisches Pfarrerblatt 94 (2004), 332 – 377. > zurück zum Text

12 Vgl. Oda Lambrecht/Christian Baars, Mission Gottesreich – Fundamentalistische Christen in Deutschland, Berlin 22009. > zurück zum Text

13 Vgl. z. B. Jörg Schindler, Urtyp, dunkel. Beim Burschentag in Eisenach träumen völkische Akademiker von einem ganz anderen Deutschland, in: FR vom 29./30. 5. 2010, 6. > zurück zum Text

14 So Klaus Tenfelde (Hg.), Religiöse Sozialisationen im 20. Jahrhundert. Historische und vergleichende Perspektiven, Essen 2010, 8. > zurück zum Text

15 Vgl. hierzu Gerhard Besier/Renate-Maria Besier, Die Rufmordkampagne. Kirchen & Co. Vor Gericht, Bergisch Gladbach 22002; Gerhard Besier/Erwin K. Scheuch (eds.), The New Inquisitors, Bergisch Gladbach-Waco 2003; Gerhard Besier/Hermann Lübbe/Johannes Neumann u. a., Religionsfreiheit und Konformismus. Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit, Münster 2004.
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16 Vgl. Jens Bergmann/Bernhard Pörksen (Hgg.), Skandal! Die Macht öffentlicher Empörung, Köln 2009. > zurück zum Text

17 Vgl. RSG-Themenheft 9/1 (2008): Social Norms and Scandalization. > zurück zum Text

18 Vgl. Derek H. Davis, Church and State in the Newly Emerging Democratic Orders of the Former Soviet-Bloc System: The USA as Case Model, in: RSG 10 (2009), 337-360. > zurück zum Text

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